Berechtigungen Handelsschule
Berechtigungen mit dem Abschluss einer Handelsschule:
Neben einer umfassenden Allgemeinbildung und kaufmännischer Bildung bietet die Ausbildung an der Handelsschule folgende Berechtigungen:
a) Berechtigungen gemäß Berufsausbildungsgesetz (§ 34a Berufsausbildungsgesetz)
Der Lehrberuf Bürokaufmann/frau
b) Der Zugang zur selbstständigen Ausübung reglementierter Gewerbe wird erleichtert.
Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
c) Entfall der Unternehmerprüfung
d) die Berufsreifeprüfung (Matura):
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.
An der Bundeshandelsakademie Hartberg ist eine Berufsreifeprüfungskommission eingerichtet. Nähere Information: BIV Hartberg
Nähere Information zur Berufsreifeprüfung