Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung (Matura):
Infoabend: Do., 26. September 2024, um 19:00 Uhr, BHAK Hartberg, Edelseegasse 13
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.
Die Berufsreifeprüfung (BRP) ist eine Externistenprüfung. Es gelten daher grundsätzlich die Vorschriften über Externistenprüfungen (§ 42 SchUG und die Externistenprüfungsverordnung i. d. g. F.), es sei denn, das Bundesgesetz über die BRP, BGBl. I Nr. 68/1997 i. d. g. F., enthält Sonderbestimmungen. Über die Zulassung zur BRP und die Anerkennung von Prüfungen als Teilprüfungen entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.
Der Prüfungskandidat darf zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres antreten.
An der Bundeshandelsakademie Hartberg ist eine Berufsreifeprüfungskommission eingerichtet.
Nähere Information zur Berufreifeprüfung an der BHAK Hartberg:
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